Nutzungsbedingungen für die Bildungsinstitute für die Nutzung der Verwaltungsplattform von BlueMeet

Anbieter von BlueMeet ist der ZWH e. V.
Die nachfolgenden Regelungen legen den Rechtsrahmen für die Anbieter von Veranstaltungen (nachfolgend „Bildungsinstitut“ genannt), insbesondere Kammern und Bildungsorganisationen, für die Nutzung unserer Software fest (nachfolgend „Nutzungsbedingungen“ genannt). Bitte lesen Sie diese Nutzungsbedingungen deshalb aufmerksam durch.
Präambel
Das Projekt „BlueMeet“ bietet die Möglichkeit, über die Verwaltung, ILIAS oder Moodle-Instanzen Online-Veranstaltungen für Big Blue Button zu erstellen, daran teilzunehmen oder Statistiken von diesen anzuzeigen.
§ 1 Gegenstand der Nutzungsbedingungen
Gegenstand dieser Bedingungen ist der Zugang zur und die Nutzung von BlueMeet durch das Bildungsinstitut. Der ZWH e. V. ermöglicht dem Bildungsinstitut die Nutzung der Software sowie die Verwaltung der Software und gewährleistet den entsprechenden Support.
§ 2 Leistungen des ZWH e. V.
(1) Der ZWH e. V. ermöglicht dem Bildungsinstitut, die Verwaltung der Software zu nutzen und eine Veranstaltung zu starten.
(2) Der Server für das Programm wird vom ZWH e. V. kostenlos zur Verfügung gestellt.
(3) Für den Fall, dass aufgrund einer stark angestiegenen Anzahl von Nutzenden eine neue Serverstruktur notwendig werden sollte, wird die Nutzung des Servers zur Kostendeckung kostenpflichtig.
(4) Der ZWH e. V. wird dem Bildungsinstitut 3 Wochen vor der Umsetzung der Maßnahme zur Kostendeckung ein Angebot für die Nutzung des Servers machen.
(5) Der ZWH e. V. gewährleistet dem Bildungsinstitut kostenfreien Support durch Unterstützung bei Eingaben und Fragen. Dazu ist das in der Verwaltung zur Verfügung gestellte Supportsystem zu nutzen. Es ist nötig, für jedes Thema ein einzelnes Supportticket zu erstellen.
§ 3 Anmeldung
(1) Eine freie Registrierung gibt es nicht, das Bildungsinstitut kann aber eine Anfrage für einen Login an die E-Mail-Adresse bluemeet@zwh-support.de senden.
(2) Nach der Freischaltung kann der Benutzende des Bildungsinstitutes sich auf der Login-Seite einloggen.
(3) Sollte der Benutzende das Passwort vergessen haben, kann er sich auf der entsprechenden Seite einen Link zusenden lassen und anschließend das Passwort zurücksetzen
§ 4 Abmeldung/Deaktivierung des Benutzerkontos
(1) Der Benutzende kann jederzeit sein Benutzerkonto löschen, in dem er in der Verwaltung oben rechts auf seinen Namen und dort auf den Button "Löschen" klickt. Anschließend wird er ausgeloggt und kann sich nicht mehr einloggen.
§ 5 Pflichten des Bildungsinstitutes
(1) Das Bildungsinstitut verpflichtet sich, die Software nur zu dem Zweck, zu dem sie bereitgestellt wird, zu nutzen. Es wird die Software und Website nur mit Inhalten füllen, die dazu dienen, den Endnutzenden Informationen über Aus- und Weiterbildungen zu geben.
(2) Das Bildungsinstitut verpflichtet sich, die entsprechenden Kursvorlagen korrekt mit den bestimmten Voraussetzungen und Möglichkeiten zu hinterlegen, damit den Endnutzenden die Voraussetzungen und Möglichkeiten zur Erreichung eines bestimmten Abschlusses gezeigt werden.
(3) Das Bildungsinstitut verpflichtet sich, die bei ihm tätigen Administrator*innen und Anwender*innen auf die Regelungen der Nutzungsbedingungen hinzuweisen. Es sichert zu, den Personenkreis ausdrücklich auf diese Bedingungen aufmerksam gemacht zu haben.
(4) Ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen durch das Bildungsinstitut führt zu einer Löschung seines Kontos und zu einer Sperrung seines Zugangs.
(5) Das Bildungsinstitut hat selbst dafür zu sorgen, dass er über die technischen Voraussetzungen für den Zugang zur und die Nutzung der Verwaltungsplattform verfügt. Bei der Nutzung der Plattform ist darauf zu achten, dass Uhrzeit und Zeitzone korrekt eingestellt sind. Darüber hinaus muss das Bildungsinstitut die, für die jeweilige Sitzung erforderlichen Cookies akzeptieren. Andernfalls können die Funktionen der Plattform ggf. nicht vollumfänglich genutzt werden.
(6) Das Bildungsinstitut muss aktuelle Antiviren- und Antischadsoftware verwenden, um eine mögliche Infizierung der Verwaltungsplattform zu vermeiden. Es verpflichtet sich, die gängigen Sicherheitseinstellungen des Browsers zu nutzen.
(7) Dem Bildungsinstitut ist es untersagt, Veranstaltungen einzustellen, deren Veröffentlichung einen Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Darüber hinaus ist es dem Bildungsinstitut untersagt, Inhalte jeglicher Art zu verwenden und auf der Plattform einzustellen, die gegen Rechte Dritter, d. h. insbesondere gegen Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrechte verstoßen und/oder die einen beleidigenden, rassistischen, diskriminierenden, volksverhetzenden, gewaltverherrlichenden, belästigenden oder pornografischen Inhalt haben.
(8) Dem Bildungsinstitut ist es untersagt, Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, den Betrieb der Verwaltungsplattform einzuschränken oder zu unterbrechen. Das betrifft insbesondere die Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen, die Verbreitung von Viren oder anderer Schadsoftware oder das automatisierte Abfangen von Daten.
§ 6 Vergütung
(1) Der ZWH e. V. stellt BlueMeet den Mitglieds-Handwerkskammern kostenfrei zur Verfügung.
(2) Für andere Bildungsinstitute werden individuelle Angebote erstellt.
(3) Der Support ist kostenfrei.
(4) Der ZWH e. V. und das Bildungsinstitut können individuelle Schulungen oder Inhouse-Schulungen miteinander vereinbaren. Diese ind kostenpflichtig. Das Entgelt für die Schulung richtet sich nach den Vereinbarungen der Parteien und dem jeweiligen Angebot des ZWH e. V.
(5) Für zusätzliche Aufwände, die nicht Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen sind und die über den hier beschriebenen Umfang hinausgehen, werden individuelle Angebote erstellt.
§ 7 Haftungsausschlüsse
(1) Der ZWH e. V. übernimmt keine Haftung für Ausfallzeiten des Systems, die der ZWH e. V. nicht selbst verursacht hat.
(2) Der ZWH e. V. übernimmt keine Haftung für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten, die
• durch höhere Gewalt verursacht werden oder
• auf einer Behinderung oder Verzögerung durch Dritte beruhen.
(3) Der ZWH e. V. übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben der Bildungsinstitute in der Verwaltung und der Software. Das Bildungsinstitut stellt den ZWH e. V. von jeglichen Ansprüchen wegen falscher oder veralteter Informationen frei, die Aus- und Fortbildungen bzw. Aus- und Fortbildungswege sowie -bäume betreffen.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(2) Der ZWH e. V. behält sich vor, für einzelne Leistungen ergänzende Bedingungen zu vereinbaren, wenn hierzu ein triftiger Grund besteht und die Änderung dem/r Nutzenden zumutbar ist. Ein triftiger Grund zur Änderung besteht, sofern Umsetzungsbedarf aufgrund bestimmter gesetzlicher Vorgaben oder höchstrichterlicher Rechtsprechung besteht oder eine Neu- bzw. Weiterentwicklung und/oder Umstrukturierung der technologischen Basis mit grundlegenden Funktionsänderungen der Plattform erfolgt. Auf eine vom ZWH e. V. beabsichtigte Änderung wird das Bildungsinstitut / der Benutzende mindestens zwei Monate vor dem geplanten Änderungszeitpunkt in Textform hingewiesen. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn nicht bis zum geplanten Änderungszeitpunkt gegenüber dem ZWH e. V. kein Widerspruch angezeigt wird. Der ZWH e. V. wird auf diese Konsequenz, d.h. das Schweigen als Zustimmung zur Änderung fingiert wird, bei der Übermittlung der beabsichtigten Änderungen nochmals besonders hinweisen.